AGB

Terminabsagen & Ausfallgebühren

Wird der Termin vor 24h abgesagt, fallen keine Kosten an.

Kurzfristige Absagen:
Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Kurzfristige Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) müssen eine Ausfallgebühr von 110 Euro bezahlen.

Absage bei Krankheit:
Verspätete Absagen aufgrund Krankheit oder privaten Gründen können leider nicht Berücksichtigt werden.
§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Wenn ihr als Kunde mit einer ansteckenden Krankheit erscheint und dadurch andere gefährdet ist dies eine Pflichtverletzung.

Kurzfristige Absagen am selben Tag:
Es fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 110 Euro pauschal an.

Nichterscheinen ohne Absage:
§15 S.1 BGB
Es fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 110 Euro pauschal an.

Rechtliche Grundlage gemaß § 615 BGB:
Bleibt ein Kunde ohne Absage fern, bleibt die Zahlungspflicht bestehen, da die reservierte Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Verspätungen & Behandlungszeit

Verspätung bis 20 Minuten: Die volle Behandlungszeit kann berechnet werden, wenn es aus diesem Grund zu einem starken Verzug der nächsten Behandlung nach euch kommt.

Bitte ruft mich an, falls ihr euch verspätet.

Falls ihr Fragen habt, meldet euch gerne.

Ich bin für euch da!

Danke für euer Verständnis & eure Treue!